Skip to main content

Spezialangebot vom 1. März bis 1. Juli und vom 20. August bis 8. November 2023

Ihr Wohnwagen kann nach dem Übernachten gratis stehen bleiben bis Sie wiederkommen.

 

KONDITIONEN:

  • Nach dem ersten Aufenthalt können Sie Ihren Wohnwagen stehen lassen. Für Ihre Übernachtungen zahlen Sie, den Strom schalten Sie aus. Sie sehen nach, ob Vorzelt oder andere Zelte gut verankert sind und lassen hinter einem Fenster einen Zettel mit Namen und Telefonnummer, damit wir Sie im Notfall benachrichtigen können. Bitte keine Radsperren anbringen ! Benutzen Sie Folie mit Löchern um das Gras zu schützen.
  • Wenn Sie wieder zurückkommen, schreiben Sie sich als Erstes wieder bei der Rezeption ein, als ob Sie gerade erst angekommen wären.
  • Den Wohnwagen nur bringen ohne zu übernachten kostet 25 €uro. Dasselbe gilt für das Abholen ohne Übernachtung oder den Tag am Campingplatz zu verweilen ohne zu übernachten
  • Nur die Nächte die Sie hier verbringen werden berechnet, laut laufendem Tarif.
  • Wenn Sie bis zum 1. Juli bleiben möchten, bitten wir Sie, uns bis zum 1. Juni Bescheid zu geben, damit wir die Reservierungen für die Sommerferien planen können.
  • Im Winter können wir teilweise Wohnwagen beherbergen, fragen Sie nach den Konditionen.
  • Ein Jahresplatz ist nicht möglich.
  • Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten.
  • zwischen dem 1. Juli und dem 20. August kann Ihr Wohnwagen maximal 7 Nächte unbewohnt stehen, Sie zahlen hierfür 25 euro pro nicht bewohnte Nacht. Ansonsten kann der Wohnwagen in dieser Zeitspanne nicht leer stehen bleiben, wir brauchen alle Stellplätze für den Sommerurlaub.
  • Neu für 2023 :Aufgrund der steigenden Nachfrage an Himmelfahrts- und Pfingstwochenenden sowie in der Vor- und Nachsaison müssen wir die Regeln zum Stehenlassen des Wohnwagens anpassen. Bei den Aufenthalten im Wohnwagen waren wir schon immer flexibel, das System basiert darauf, dass es Vorteile in beide Richtungen bietet. Leider reicht das nicht mehr aus.
    Ab 2023 müssen wir daher folgende zusätzliche Regeln festlegen:
    – Mit Christi Himmelfahrt (Mindestzahlung von Donnerstag bis Sonntag) oder Pfingsten (Mindestzahlung von Freitag bis Montag) müssen Sie anwesend sein. Wenn Sie in diesen beiden Zeiträumen nicht kommen, wird ein Aufpreis von EUR 100,00 berechnet.
    – Anwesenheitspflicht minimal einmal im Monat, falls dies nicht möglich ist, wird ein Zuschlag von EUR 50,00 pro Monat verrechnet.
    Wir zählen auf Ihr Verständnis, für diejenigen, die sowieso regelmäßig kommen, ändert sich eigentlich nichts.
FAQ